Abrechnungsservice
Betriebskosten müssen von Eigentümern jährlich auf Ihre Mieter umgelegt und abgerechnet werden – ein erheblicher Zeitaufwand!
Gerne erstellen wir für Sie als Verwalter oder Eigentümer die Abrechnung der Betriebskosten gemäß §2 Betriebskostenverordnung. Denn mit uns als starkem Partner sparen Sie sowohl wertvolle Zeit als auch Nerven bei der Abrechnung der Nebenkosten, die Ihnen als Eigentümer aus dem Gebäude, seinen Einrichtungen und dem Grundstück laufend entstehen. Unser Service bietet Ihnen ein Maximum an Übersichtlichkeit bei der Vielzahl möglicher Kostenarten und klar verständliche Abrechnungen für Ihre Mieter.
Gemäß §2 Betriebskostenverordnung (Auszug) können folgende Betriebskosten in die Nebenkostenabrechnung einfließen, wenn diese Umlage mietvertraglich vereinbart ist:
- Wasserversorgung (Kaltwasser)
- Entwässerung (Abwasser)
- Grundsteuer
- Müllbeseitigung (Müllabfuhr)
- Straßenbeleuchtung
- Gebäudereinigung/Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Außen- und Flurbeleuchtung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswartkosten
- Schornsteinreinigung
- Sonstige Betriebskosten
- u.v.m.